Wohnsitz ummelden: Diese Schritte solltest du beachten

Nachdem der Umzug in die neue Wohnung geschafft ist, musst du eine Reihe organisatorischer Aufgaben abhaken, damit dem Wohnglück nichts mehr im Wege steht. Dazu zählt die Anmeldung des Wohnsitzes beim zuständigen Meldeamt. Erfahre hier, wie du dich bestens auf deinen Termin vorbereitest, an welche Fristen und Termine du dabei gebunden bist und welche Behörden deine neue Adresse benötigen.

Zwei Frauen bei Termin im Büro
© kerkezz/AdobeStock

In aller Kürze

  • Du bist gesetztlich dazu verpflichtet, dich nach einem Umzug beim Bürgeramt zu melden.
  • Die Ummeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen.
  • Ein Zweitwohnsitz ist ebenfalls meldepflichtig.
  • Für die Anmeldung werden lediglich Bearbeitungsgebühren fällig.
  • Benötigte Dokumente sind dein Ausweis und eine Wohnungsgeberbescheinigung.
  • Geldstrafen drohen, wenn du die Frist verpasst.

Den neuen Wohnsitz an- oder ummelden

In Deutschland ist es Gesetz: Wer umzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt – teilweise auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt – der neuen Stadt oder Gemeinde an- oder ummelden. Als fester Wohnsitz gilt eine Wohnung dann, wenn du planst, länger als 6 Monate dort zu wohnen. Erst nach der offiziellen Registrierung ist es möglich, weiteren Behörden deine neue Adresse mitzuteilen und beispielsweise eine neue Kfz-Zulassung für dein Auto zu beantragen.

Dabei ist es egal, ob du dich anmeldest, also in eine ganz neue Stadt oder Gemeinde ziehst, oder dich ummeldest und innerhalb deines bisherigen Wohnortes deine Bleibe wechselst. Beidem liegt der gleiche Anmeldeprozess zugrunde. Wenn du in einen anderen Teil Deutschlands ziehst, ist es nicht nötig, dich von deinem vorherigen Wohnort abzumelden – das passiert automatisch bei der Registrierung im neuen Wohnort.

Zweitwohnsitz: Ist eine Anmeldung notwendig?

Nicht nur die Wohnstätte, in der du die meiste Zeit über zu Hause bist, sondern auch ein Zweitwohnsitz ist meldepflichtig. Das Mietrecht definiert deine Hauptwohnung als einen Ort, an dem du dich mehr als 6 Monate jährlich aufhältst. Wenn du beispielsweise Berufspendler:in bist und an einigen Tagen pro Woche eine Bleibe in einer anderen Stadt benötigst, dir dafür also eine zweite Wohnung zulegst, gilt diese als Zweitwohnsitz oder Nebenwohnsitz. Dazu zählen auch Ferienhäuser, sofern sie sich im Inland befinden.

Umzugskartons
© lordn/AdobeStock

Dein Termin beim Einwohnermeldeamt

Schritt 1: Die Terminvereinbarung

Bei Ämtern müssen wir bekanntlich stundenlang warten, um an der Reihe zu sein. Das Einwohnermeldeamt ist keine Ausnahme. So ist es ratsam, die Kontaktdaten deiner zuständigen Behörde zu recherchieren und online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit dir keine stundenlange Wartezeit droht. Meist wird dir dann ein Zeitfenster mitgeteilt, in welchem du mit dem:der Beamt:in sprechen kannst. Vor Ort ziehst du eine Nummer – sobald du an der Reihe bist, wird sie dir im Wartebereich auf einem Bildschirm angezeigt. Eine rein digitale Ummeldung ist bislang nur in ausgewählten Städten möglich. Zumindest hast du aber die Möglichkeit, die benötigten Formulare online herunterzuladen.

Schritt 2: Die nötigen Dokumente bereitlegen

Um dich problemlos eintragen zu können, benötigt das Meldeamt einige Unterlagen von dir. Dazu gehören

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass;
  • eine Wohnungsgeberbescheinigung;
  • eine Vollmacht, sofern du den Gang zum Amt nicht selbst erledigen kannst.


Nach dem Abschluss deines Mietvertrags sollte dein:e Vermieter:in dir eine solche Wohnungsgeberbescheinigung in schriftlicher oder digitaler Form zukommen lassen. Sie bestätigt deine Adresse und den Zeitpunkt des Einzugs und muss von der vermietenden Person sowohl ausgefüllt, als auch unterzeichnet vorliegen. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist verpflichtend – solltest du keine erhalten haben, kannst du also getrost noch einmal daran erinnern. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist übrigens auch dann nötig, wenn du dein Eigenheim beziehst, theoretisch also selbst Vermieter:in bist. In diesem Fall kannst du das Formular einfach selbst ausfüllen. Zusätzlich legst du eine formlose Bestätigung bei, die Aufschluss darüber gibt, dass die entsprechende Immobilie dein Eigentum ist. Bei einem Familienumzug kann ein Elternteil oder ein:e andere:r Vertreter:in der Familie alle Personen des Haushalts anmelden, hierfür sind also nicht mehrere Termine notwendig.

Fristen und Kosten

Das Gesetz sieht vor, dass du dich spätestens 14 Tage nach Einzug in die neue Wohnung beim Bürgerbüro gemeldet haben musst. Die Anmeldung ist in der Regel kostenlos. Einige Ämter erheben jedoch eine Bearbeitungsgebühr von etwa 20 €. Das Datum, das auf deiner Wohnungsgeberbestätigung eingetragen ist, gilt als erster Tag innerhalb der Frist. Wenn du die 2 Wochen überschreitest, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, womöglich droht dir eine Strafe in Form eines Bußgelds.

Frist verpasst: Was nun?

Dabei kommt es darauf an, wie lange du mit dem Gang zum Amt getrödelt hast. Verzögerungen von einem Jahr oder länger können mit Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Solltest du dich allerdings nur um einige Tage verspäten, also zum Beispiel nach 3 Wochen zum Termin erscheinen, stehen deine Chancen gut, dass der:die Sachbearbeiter:in ein Auge zudrückt und dich ohne Komplikationen nachmeldet. Wichtig ist an dieser Stelle, dass du die Gründe für deine Verspätung erläutern kannst. Wenn du zum Beispiel krank warst und ein ärztliches Attest vorlegst, bist du auf der sicheren Seite.

Frau füllt Formulare aus
© DragonImages/AdobeStock

Strom, Kfz und Co.: Anschlüsse ummelden und Ämter informieren

Sobald die Umzugskisten ausgepackt, die Möbel aufgebaut und die Wohnung angemeldet sind, hast du das Gröbste des Umzugs überstanden. Jetzt warten noch einige organisatorische Aufgaben auf dich, die in der Regel schnell vonstattengehen. Wenn du eine neue Adresse hast, solltest du sie den Instanzen und Behörden mitteilen, mit denen du regelmäßig zu tun hast. Hierfür reicht jeweils eine formlose Mail oder ein Anruf. Besonders wichtig sind

  • alle Banken und Versicherungen;
  • dein Arbeitgeber;
  • das Finanzamt;
  • das Jobcenter;
  • Leistungserbringer für Sozialhilfen wie Kindergeld, Bafög und Hartz IV;
  • Schulen und Kindergärten.


Ebenso solltest du dir zeitnah überlegen, ob du deine bisherigen Anbieter behalten, oder aber deinen Internet-, Strom- oder Gastarif wechseln möchtest. Die Vorteile oder Nachteile eines Anbieterwechsels sowie einen Preisvergleich der besten Tarifangebote findest du in den folgenden Artikeln:


Außerdem solltest du dem Beitragsservice, der dir monatlich den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) abbucht, deinen neuen Wohnort mitteilen. Um auch Briefe und Pakete zu erhalten, die an deine alte Adresse gesendet wurden, lohnt es sich, einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einzurichten. Wenn vorhanden, musst du außerdem dein Auto bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle ummelden. Was du bei den Anmeldungen jeweils im Auge behalten solltest, verraten dir die folgenden Artikel:

Weitere Themen zum Wohnungswechsel


Die Newsletter von meinestadt.de

Illustration Newsletter meinestadt.de