Einmal im Jahr ist die Einkommensteuererklärung fällig. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Was musst du beachten? Finde hier alle Fristen, Unterlagen und wissenswerte Infos rund um deine nächste Steuererklärung.
Einmal im Jahr ist die Einkommensteuererklärung fällig. Doch was verbirgt sich eigentlich dahinter? Was musst du beachten? Finde hier alle Fristen, Unterlagen und wissenswerte Infos rund um deine nächste Steuererklärung.
Eine Steuererklärung zeigt deine Einkommensverhältnisse gegenüber dem Finanzamt an. Sofern du einen Job ausübst, bei dem du mehr als den jährlichen Grundfreibetrag verdienst, kann das Amt so ermitteln, wie hoch deine monatliche Einkommensteuer ist. Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag bei 10.908 €, für 2024 beträgt er 11.604 €. Je nachdem, welche Ausgaben du hattest und geltend machst, kannst du auch zu viel bezahlte Steuern zurückbekommen.
Typisch sind Werbungskosten, Aufwendungen für Kinder, haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderausgabenabzug und außergewöhnliche Belastungen.
Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben anfallen. Wer keine Werbungskosten beantragt, bekommt einen Werbungskostenabzug in Höhe von 1.260 € zugesprochen.
Typische Angaben sind:
Wenn du Kinder hast, kannst du dir weitere Steuervorteile sichern. Wenn Eltern für volljährige Kinder noch Kindergeld erhalten, ist es möglich, die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder abzusetzen. Für nicht volljährige Kinder gibt es Steuerermäßigungen für Schulgeldzahlungen oder Kinderbetreuungskosten. Für volljährige Kinder, die wegen einer Ausbildung nicht zu Hause leben, kann ein Ausbildungsfreibetrag beantragt werden. Alleinstehende Eltern haben zudem einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Unter Sonderausgaben werden die abgeführten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung verstanden. Alle Versicherungsbeiträge können inzwischen in voller Höhe als Sonderausgabe angeführt werden.
Zusätzlich kann Folgendes geltend gemacht werden:
Du hast haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. ambulante Pflegedienste oder Haushaltshilfen in Anspruch genommen? Dann kannst du diese entsprechend geltend machen.
Dazu müssen diese jedoch legal angemeldet und in deinem Haushalt ausgeführt werden. Ist das der Fall, können diese Leistungen steuerlich abgesetzt werden und zu einer Reduzierung deiner Steuern von 20 % beitragen.
Damit die Steuer abgezogen werden kann, muss eine Rechnung vorliegen und diese sollte nicht bar beglichen worden sein.
Kosten wie Müllabfuhrgebühren oder Materialkosten können nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden, Arbeitsleistungen oder Maschinen- und Fahrtkosten hingegen bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 €, was zu einem Abzug von bis zu 4.000 € führen kann. Handwerkliche Leistungen können ebenfalls abgesetzt werden, jedoch nur die Arbeitsleistung ohne Materialkosten und in Höhe von maximal 6.000 €.
Private Ausgaben die zwangsläufig notwendig sind, können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung vermerkt werden.
Ob sich die Angaben steuerlich lohnen, wird vom Finanzamt individuell betrachtet, da dieses je nach Fall die individuell zumutbare Belastung ermittelt. Diese Grenze ist von Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder abhängig.
Es gibt zwei verschiedene Arten von außergewöhnlichen Belastungen:
Zu den besonders außergewöhnlichen Belastungen zählen z.B.:
Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen zählen z.B.:
Für die Steuererklärung ist eine besondere Form vorgeschrieben. Es müssen amtliche Formulare genutzt und ausgefüllt werden. Früher wurden die Daten noch handschriftlich in grüne Formulare eingetragen. Heute geht das einfacher: Die Daten können direkt online in die Formulare eingetragen werden. Im folgenden Abschnitt werden die wichtigsten Formulare, die dir bei deiner ersten Steuererklärung auf jeden Fall begegnen werden, aufgeführt.
Mittlerweile soll die Steuererklärung ganz ohne Papier übermittelt werden. Der elektronische Versand erfolgt per ELSTER. Die Seite ELSTER kann einfach online im Browser aufgerufen werden. Es gibt außerdem die Möglichkeit, die App MeinELSTER+ herunterzuladen, mit der Belege für die nächste Einkommensteuererklärung erfasst werden können.
Für Rentner:innen und Pensionär:innen ist mit einfachELSTER ein besonderer Service verfügbar.
Das Programm ist speziell auf die unterschiedlichen Personengruppen zugeschnitten und stellt je nach Bedarf unterschiedliche Informationen bereit. Nachdem bei ELSTER ein Benutzerkonto angelegt wurde können einfach Formulare, der Bescheid und andere Dokumente aufgerufen, ausgefüllt und abgesendet werden.
Der klassische Weg, die Steuererklärung in Papierform beim Amt einzureichen, ist heute nur noch bedingt möglich.
Die Frist der Abgabe deiner Steuererklärung ist davon abhängig, ob du zur Abgabe verpflichtet bist, das Finanzamt dich dazu auffordert oder ob du sie freiwillig abgibst.
Wenn du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet bist, ist die Abgabe bis Ende Juli des Folgejahres möglich. Sollte der 31. Juli auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, darfst du bis zum nächsten Werktag abgeben. Unter Umständen ist auch eine Fristverlängerung möglich. Wenn du die Abgabe jedoch zu lange aufschiebst, ohne es vorher anzukündigen, musst du mit Sanktionen von mindestens 25 € pro angefangenem verspäteten Monat rechnen. Unterstützt ein:e Steuerberater:in dich bei deiner Steuererklärung, verlängert sich die Frist automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Sofern du ein Schreiben bekommst, in dem du vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert wirst, wird dir darin auch gleich eine Frist gesetzt. Solltest du diese nicht einhalten können, ist es ratsam, rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Hältst du dich nämlich nicht an die Frist, droht eine Strafe.
Gibst du deine Steuererklärung freiwillig ab, sind die Fristen länger. Du hast exakt 4 Jahre Zeit. Deine freiwillige Steuererklärung für 2023 müsste also am 31.12.2027 beim Finanzamt sein. Es reicht nicht, wenn du deine Steuererklärung am 31.12. per Post los schickst, da diese bis 12 Uhr eingegangen sein muss. Du kannst sie aber noch bis 24 Uhr an dem Hausbriefkasten deines Finanzamtes einwerfen, da dort automatisch ein Eingangsstempel mit Uhrzeit auf dem Umschlag angebracht wird.
Da ein:e Steuerberater:in Geld kostet, ist es naheliegend, dass du dich erst einmal selbst mit der Steuererklärung auseinandersetzt und dir Tipps und Hilfe aus dem Umfeld holt. Rein rechtlich gesehen darf aber nicht jede:r offiziell bei der Steuererklärung helfen.
Alle Angehörigen deiner Familie dürfen dir bei den Steuerformularen helfen und umgekehrt. Auf dem Mantelbogen können sie sogar als Mitwirkende aufgeführt werden. Jede:r, der:die nicht zu deiner Familie zählt, darf dir nicht helfen. Werden deine Kommiliton:innen, Freund:innen oder Arbeitskolleg:innen dabei erwischt, droht eine Strafe von bis zu 5.000 €.
Der Grund: Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Bekannte oder Freund:innen helfen, kann es auch zu Falschberatungen, Fristversäumnissen und finanziellen Nachteilen kommen. So etwas ist aber nicht versichert, falls etwas schief geht.
Ist die Familie keine große Hilfe, macht es Sinn, sich an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. Angestellte können sich hier gegen einen niedrigen Jahresbeitrag beraten lassen. Für Selbstständige steht dieser Service jedoch nicht zur Verfügung.
Ansonsten steht nur noch die Hilfe einer Steuerberatung, eines:einer Steuerbevollmächtigten oder Rechtsvertretung zur Auswahl. Diese Variante ist recht kostspielig, bei komplizierten Fällen aber durchaus empfehlenswert. Die Bezahlung der Steuerberatung hängt von der Höhe des Einkommens und vom Umfang der Steuererklärung ab. Diese Leistungen darf jede:r in Anspruch nehmen.
Um dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, muss es sich bei diesem um einen separaten Raum handeln, der den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Das betrifft vor allem freie Journalist:innen oder Künstler:innen. Ist diese Voraussetzung gewährleistet, kann das “Home Office” unter den Werbungskosten in der Anlage N unter “Aufwendung für ein häusliches Arbeitszimmer” abgesetzt werden. Je nach Größe des beanspruchten Raumes kann eine anteilige Berechnung der Kosten im Verhältnis zum Rest der Gesamtwohnfläche abgesetzt werden. Die Ausstattung des Zimmers kann zusätzlich auch noch abgesetzt werden. Anstatt der exakten Ermittlung der Kosten kann auch eine Jahrespauschale von 1.260 € beansprucht werden.