Rundfunkbeitrag – Höhe, Kontakt & Befreiung

Die GEZ war einmal. Heute heißt die Gebühren­einzugs­zentrale "ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service". In der Alltagssprache hält sich jedoch "GEZ" hartnäckig. Wie hoch sind die Rundfunkgebühren? Kann ich mich von den Gebühren befreien lassen? Und was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?

Ein Retro-Radio
© pinkeyes/AdobeStock

In aller Kürze:

  • Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € im Monat.
  • Er ist einmal pro Haushalt zu entrichten.
  • Dabei ist egal, welches volljährige Haushaltsmitglied ihn leistet.
  • Anmeldungen und Ummeldungen gehen unkompliziert online.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann man sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Wie hoch sind die Rundfunkgebühren?

Seit August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 € im Monat. Der Rundfunkbeitrag wird für jede Wohnung fällig, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind. Es gibt außerdem noch einen ermäßigten Beitrag von 6,12 € im Monat. Den gibt es für Menschen, die das Rundfunkangebot nicht oder nicht in vollem Umfang nutzen können, z.B. Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen, aber auch Geringverdienende. Manchmal ist sogar eine komplette Befreiung von der Beitragsplflicht möglich. Dazu weiter unten mehr.

Wann muss man sich bei der GEZ anmelden?

Spätestens beim Einzug in die erste eigene Wohnung werden die Rundfunkgebühren fällig. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele Radios, Fernsehgeräte oder Computer vorhanden sind oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Nach dem Motto “Eine Wohnung, ein Beitrag” muss eine beliebige volljährige Person aus dem Haushalt die Gebühren entrichten.

Du musst dich also nur dann selbst anmelden, wenn

  • du zum ersten Mal alleine wohnst,
  • dein:e angemeldete:r Mitbewohner:in auszieht,
  • du mit jemandem zusammenziehst und in der neuen Wohnung noch niemand Rundfunkgebühren bezahlt.

Bei mehreren Bewohner:innen müsst ihr selbst entscheiden, wer sich anmeldet. Die anderen Personen sollten dann aber beim Beitrags­service angeben, dass für die Wohnung bereits Gebühren entrichtet werden.

Die Anmeldung für die Rundfunkgebühren geht hier ganz einfach online.

Wie bezahle ich den Rundfunkbeitrag?

Du hast 2 Möglichkeiten, den Beitrag zu entrichten:

  • per Überweisung
  • per Lastschrift

Außerdem kannst du selbst entscheiden, in welchen Abständen du die Gebühren begleichst:

  • alle 3 Monate – gezahlt wird immer nach der Hälfte der Zeit
  • quartalsweise im Voraus – immer zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober
  • halbjährlich im Voraus – immer zum 1. Januar und zum 1. Juli
  • jährlich im Voraus – immer am 1. Januar

Bin ich dazu verpflichtet, mich für die Rundfunkgebühr anzumelden?

Ja. Die Anmeldung zur Rundfunkgebühr ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Inhalte weiterhin ohne Werbeeinnahmen bereitstellen und frei und unabhängig berichten können, wird der Rundfunkbeitrag solidarisch von allen bezahlt.

GEZ ummelden: Wie gebe ich meine neue Adresse an?

Wenn du umziehst, musst du dich unter Umständen auch bei der GEZ ummelden:

Hast du in deiner alten Wohnung bereits die Rundfunkgebühren bezahlt, musst du dich nach einem Umzug bei der GEZ ummelden. Das geht ganz einfach über ein Ummeldeformular, das du auf der Webseite ausfüllen und dich so direkt online ummelden kannst. Dort gibst du deine Beitragsnummer und sowohl deine alte als auch deine neue Adresse an.

Damit du bei einem Umzug keine wichtige Adressänderung vergisst, haben wir für dich eine Checkliste für die Ummeldungen zusammengestellt.

Wohnzimmer mit Fernseher
© lisa/pexels

Wo finde ich die GEZ-Beitragsnummer?

Die 9-stellige Nummer findest du

  • oben rechts auf jedem Brief der GEZ,
  • im Verwendungszweck der Abbuchungen der Rundfunkgebühren auf deinen Kontoauszügen.

Hast du in deiner alten Wohnung noch keine Rundfunkgebühren bezahlt, weil das z.B. dein:e Mitbewohner:in oder deine Eltern gemacht haben, musst du deine neue Wohnung bei der GEZ neu anmelden.

Wenn du nach dem Umzug mit jemandem zusammen wohnst, der oder die bereits Rundfunkgebühren bezahlt, musst du dich nicht ummelden, sondern kannst dich für die Gebühren in der alten Wohnung komplett abmelden.

Wie kann ich die GEZ kontaktieren?

Die Postanschrift des ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service lautet:

ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service
50656 Kö
ln

Per E-Mail ist der Service leider nicht zu erreichen. Der telefonische Kontakt ist über das Service-Telefon unter der 01806 999 555 10 möglich. Dieses ist montags bis freitags zwischen 7 und 19 Uhr besetzt.

Alle nötigen Angelegenheiten wie Anmeldung oder Ummeldung lassen sich außerdem auf der Homepage des ARD ZDF Deutsch­land­radio Beitrags­service abschließen. Dort findet sich auch ein Kontaktformular für weitere Fragen.

Wer braucht keine GEZ-Gebühren zu bezahlen?

Generell muss jeder deutsche Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt aber bestimmte Fälle, in denen man sich von der Gebühr befreien lassen kann.

Die GEZ-Befreiung gilt für folgende Personengruppen:

  • Pflegebedürftige, die Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhalten
  • Empfänger:innen von Bürgergeld
  • Grundsicherungsempfänger:innen
  • Bezieher:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Personen in Rente, die zusätzlich eine Sozialleistung erhalten
  • Empfänger:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Regalwand mit Verstärkern und Fernseher
© expect-best/pexels

Eine Befreiung oder zumindest Ermäßigung des GEZ-Beitrages steht ebenso Personen mit einer Behinderung zu, wenn sie aufgrund ihrer Einschränkung Fernsehprogramme oder Hörfunk nicht wahrnehmen können.

Wer einen Zweitwohnsitz bewohnt und diesen ebenfalls bei der GEZ angemeldet hat, kann sich von der Gebühr für die Zweitwohnung befreien lassen. Das geht online im Antrag auf Befreiung für eine Nebenwohnung.

Auch volljährige Schüler:innen, Student:innen und Auszubildende können sich befreien lassen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen und diese den Beitrag entrichten.

Befreiung bei BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe

Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann sich befreien lassen. Das gilt aber nur für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Was landläufig Aufstiegs- oder Meister-BAföG genannt wird, sind Leistungen aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, und dafür gibt es keine Rundfunkgebühren-Befreiung.

Wo gibt es Anträge auf GEZ-Befreiung?

Den Antrag auf GEZ-Befreiung kannst du online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den entsprechenden Nachweisen direkt an den Beitragsservice schicken. Die Postanschrift lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln


Die Beitragsbefreiung ist als Formular im PDF verfügbar. Um deine Angaben zu belegen, reicht eine gut lesbare Kopie der entsprechenden Bescheide und Belege aus.

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