Personalausweis beantragen: Das musst du beachten

Dein Personalausweis läuft bald ab oder ist bereits abgelaufen? Informiere dich hier, wie du dein neues Dokument beantragen kannst, wie du dich im Falle von Diebstahl verhältst und welche Funktionen der Ausweis mit Fingerabdruck mit sich bringt.

Personalausweis auf einer Tastatur
© lightfield studios/AdobeStock

In aller Kürze:

  • Personalausweise werden beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt beantragt.
  • Kosten für die Beantragung: 22,80 € bis 37 €.
  • Du musst zwar einen Ausweis besitzen, bist aber nicht verpflichtet, ihn immer bei dir zu tragen.
  • Ein abgelaufener Ausweis kann zu einem Bußgeld führen.
  • Der Verlust des Ausweises ist umgehend den Behörden zu melden.
  • Mit der "AusweisApp" kannst du dich auch online per Smartphone ausweisen.

So beantragst du deinen Personalausweis

Deinen Personalausweis kannst du im Bürgeramt, beim Einwohnermeldeamt oder im Kundenzentrum deines Wohnortes beantragen. Im Ausland sind die jeweiligen Botschaften oder Konsulate für die Ausstellung der Personalausweise zuständig. Für die Antragstellung außerhalb deines Hauptwohnsitzes musst du jedoch einen Grund anführen. Informiere dich am besten vorab, ob deine Gründe akzeptiert werden und die Antragstellung deines Personalausweises abgewickelt werden kann.

Zu dem Termin musst du folgendes mitbringen, damit dein Ausweis beantragt werden kann:

  • biometrisches Passbild
  • gültiges Identitätsdokument (alten Personalausweis wenn vorhanden, Reisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde)

Die Kosten für einen neuen Personalausweis liegen für unter 24-Jährige bei 22,80 €. Dieser ist dann sechs Jahre gültig. Ab 24 Jahren musst du 37 € zahlen, dafür ist dein Ausweis aber dann zehn Jahre gültig. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von den Kosten möglich.

Du brauchst einen neuen Personalausweis?

Gib deinen Ort ein und finde das zuständige Amt für deinen Antrag.

Fingerabdrücke sind Pflicht

Seit Anfang August 2021 müssen neu ausgestellte Personalausweise zwei Fingerabdrücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Die Fingerabdrücke werden dazu direkt beim Termin im Amt genommen.

Muss der Personalausweis persönlich beantragt werden?

Der Personalausweis muss immer persönlich oder von einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.

Online kann der Personalausweis nicht beantragt werden, da die Identität vor Ort bestätigt werden muss. Um das Prozedere zu verschnellern, kannst du dir aber bereits zu Hause online die Formulare zur Beantragung herunterladen, ausfüllen und zum Termin mitbringen. Diese findest du auf der Internetseite deines zuständigen Amtes.

Abgeholt werden muss der Ausweis nicht persönlich. Solltest du verhindert sein, kannst du dies an eine bevollmächtigte Person weitergeben. Einen Termin musst du für die Abholung in der Regel nicht vereinbaren.

Vorläufigen Ausweis beantragen

Hast du dich zu spät um die Verlängerung deines Ausweises gekümmert oder du besitzt aktuell keinen gültigen Ausweis, kannst du zur Überbrückung einen vorläufigen Ausweis beantragen. Dieser wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und ist maximal drei Monate gültig. Eine Verlängerung des Dokuments ist nicht möglich. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss dieser zurückgegeben werden.

  • Die Kosten liegen bei 10 €
  • Vor einer Reise solltest du dich erkundigen, ob der Ausweis in dem jeweiligen Land anerkannt wird
  • Du benötigst zur Beantragung ebenfalls ein Passbild und ein gültiges Dokument, um dich auszuweisen (Führerschein, Reisepass, Geburtsurkunde etc.)

Besitzt du einen gültigen Reisepass, benötigst du nicht zwangsläufig einen vorläufigen Personalausweis, da du auch mit deinem Reisepass deiner Ausweispflicht nachkommen kannst.

Mann reicht Frau ihren neuen Ausweis
© DragonImages/AdobeStock

Perso abgelaufen: was tun?

Wenn dein Perso bald abläuft, solltest du dringend einen neuen beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens zwei Wochen.

Ist dein Personalausweis schon abgelaufen? Dann kann es sein, dass du ein Bußgeld zahlen musst. Ob du dieses zahlen musst und wie hoch es ist, hängt davon ab, wie lange er schon abgelaufen ist und wie streng deine zugehörige Behörde das Vergehen ahndet. Auch wenn die Bußgelder nicht hoch sind und oft ganz auf sie verzichtet wird, solltest du deinen Personalausweis immer rechtzeitig verlängern lassen. So vermeidest du Schwierigkeiten. Denn: Kannst du bei einer Verkehrs- oder Personenkontrolle deinen Ausweis nicht vorzeigen, kann es sein, dass die Beamt:innen dir erneut ein Bußgeld verhängen. Auch bei Reisen ins Ausland können Probleme entstehen. In vielen Ländern bist du verpflichtet, immer einen gültigen Ausweis bei dir zu tragen.

Schon gewusst?

Keine Mitführpflicht in Deutschland

Als deutsche:r Staatsbürger:in bist du zwar ab deinem 16. Geburtstag verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Du musst ihn aber nicht ständig bei dir tragen. In Deutschland gibt es keine sogenannte Mitführpflicht.

Was muss ich bei Verlust oder Diebstahl machen?

Wurde dir dein Ausweis gestohlen oder findest du ihn einfach nicht wieder? Dann solltest du schnell handeln. Dies hat zwei Gründe: Einerseits um dich selber und deine Daten vor Missbrauch zu schützen und andererseits bist du dazu verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden. Wurde der Personalausweis gestohlen, solltest du zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Anzeige erstatten

Du kannst Strafanzeigen in jeder Polizeidienststelle oder online auf der jeweiligen Internetwache der zuständigen Landespolizei erstatten. Weitere Informationen dazu findest du auf der Internetseite des Bundeskriminalamtes.

Hast du deinen verloren geglaubten Perso wiedergefunden, musst du dies auch melden, da es ansonsten zu Komplikationen bei Ein- und Ausreisen oder Personenkontrollen kommen kann.

Verlierst du einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, solltest du diesen bei Diebstahl oder Verlust möglichst schnell sperren lassen. Dadurch wird jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt. Jedoch brauchst du dir nicht all zu große Sorgen um deine Daten zu machen, denn ohne PIN kann diese niemand auslesen.

Wenn du die eID-Funktion online über die Hotline gesperrt hast, bist du dennoch zusätzlich dazu verpflichtet, den Verlust zu melden.

Sperr-Notdienst

116 116 wählen

Unter dieser Nummer erreichst du die “Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen”. Dort kannst du den Verlust deines Ausweises melden und die eID Funktion sperren.

Die Online-Ausweisfunktion

Seit dem 1. November 2010 gibt es die Online-Ausweisfunktion. Durch die elektronische Signatur können Transaktionen im Netz komfortabler und sicherer abgewickelt werden.

Wie können die Online-Funktionen aktiviert werden? Einsatzbereit wird die Funktion, wenn du die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzt. Wie das geht, erfährst du im Personalausweisportal.

Folgende Informationen können bei einer Online-Überprüfung freigegeben werden. Was genau übermittelt wird, kann der:die Ausweisinhaber:in aber online per Mausklick oder am Automaten festlegen. Die Übermittlung der Daten muss vor Freigabe jedoch mit der persönlichen PIN bestätigt werden.

  • Vor- und Familienname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Anschrift und Postleitzahl

Der E-Ausweis fürs Smartphone

Seit Dezember 2021 gibt es die Möglichkeit, den eigenen Personalausweis aufs Smartphone zu übertragen. Dies ist möglich, sofern das Smartphone eine NFC Schnittstelle besitzt. Angezeigt wird der digitale Personalausweis dann über die "AusweisApp". Voraussetzung ist, dass vorher die Online-Ausweisfunktion für den Personalausweis freigeschaltet wurde. Außerdem musst du den Brief mit der Online-PIN parat haben.

Wichtige Fragen schnell beantwortet

Damit ein Passbild biometrisch ist, muss es bestimmten Anforderungen gerecht werden. So muss z.B. das gesamte Gesicht vom Kinn bis zum oberen Kopfende sichtbar sein. Das Gesicht muss zentriert auf dem Bild sein und es sollte so fotografiert werden, dass keine Schatten entstehen. Hier findest du alle wichtigen Infos zu den Kriterien für biometrische Passbilder.
Seit Juli 2017 gelten dafür neue Regelungen. Vorher war das Kopieren oder Scannen nur in Sonderfällen erlaubt. Jetzt wird das nicht mehr so streng gehandhabt. Ein paar Voraussetzungen gibt es aber trotzdem:
  • Nur der:die Ausweisinhaber:in selbst darf die Kopie oder den Scan vornehmen. Du darfst allerdings auch Dritte dazu bevollmächtigen, das für dich zu tun.
  • Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
Für die Verwendung gilt:
  • Nur der:die Ausweisinhaber:in darf die Kopie weitergeben.
  • Wenn personenbezogene Daten aus dem Perso erhoben oder verarbeitet werden sollen, muss vorher die Einwilligung des:der Ausweisinhaber:in eingeholt werden.