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Du suchst einen guten Handwerker oder Dienstleister für dein Haus oder den Garten in deinem Ort? Dann kann dir der Handwerkermarkt von meinestadt.de sicher weiterhelfen. Besonders international genießt deutsches Handwerk einen hohen Ruf. Hierzulande wird es seit jeher mit Regionalität in Verbindung gebracht, da es mehr auf Qualität als auf Wachstum setzt.
Suche einen geeigneten Handwerker direkt in deinem Ort. Wenn deine Stadt nicht in der Auswahl dabei ist, benutze einfach den Stadtwechsel oben auf der Seite.
Drei Umfragen eines Marktforschungsinstituts bestätigen: Privatkunden in Deutschland sind sehr zufrieden mit der Leistung ihrer Handwerker. Erfahre hier im Detail, wie die Handwerker in den Bereichen Vertrauen, Kundenzufriedenheit und Preis-Leistungs-Verhältnis abgeschnitten haben.
Wer Handwerker in Deutschland beschäftigt, kann sich über Steuervorteile freuen. Außerdem kannst du auch sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Welche Arbeiten dafür infrage kommen und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.
Du kannst insgesamt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten absetzen. Eine Einzelperson kann bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Entsprechend können Ehepaare bis zu 2.400 Euro steuerlich geltend machen.
Achtung! Bar gezahlte Handwerksleistungen sind von Steuervorteilen ausgeschlossen. Vereinbaren Sie daher im Voraus eine bargeldlose Zahlung durch Überweisung und lassen Sie sich eine vollständige Rechnung ausstellen. Mit einem Kontoauszug oder einer Bankbescheinigung, aus der der gezahlte Betrag hervorgeht, sind Sie auf der sicheren Seite.
Von der Steuer absetzbar sind nur die Lohn- bzw. Arbeitskosten. Sonstige Ausgaben wie z. B. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Lassen Sie sich diese Kosten in der Rechnung also in jedem Fall gesondert aufstellen.
Den Steuervorteil können nur Privatpersonen in Anspruch nehmen. Unternehmen und Personengruppen bietet sich allerdings die Alternative, Handwerkerleistungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Steuerlich begünstigt werden nur auf dem Grundstück oder – je nach Art der Dienstleistung – innerhalb der Immobilie verrichtete Leistungen. Arbeiten, die z. B. in einer Werkstatt oder einem externen Betrieb verrichtet werden, können nicht abgesetzt werden.