Ratgeber Schwangerschaft

meinestadt.de unterstützt dich bei der Hebammen-, Frauenärzt:innen- und Krankenhaussuche. Informiere dich über die Entwicklung deines Babys im Schwangerschaftskalender und finde Tipps zu Themen wie Mutterpass und Mutterschutz, Elterngeld sowie den anfallenden Vorsorgeuntersuchungen.

In aller Kürze

  • Im Schwangerschaftkalender findest du alles über das Entwicklungsstadium deines Babys.
  • Während der Schwangerschaft sind zwei Ultraschalluntersuchungen sowie alle 4 Wochen eine Vorsorgeuntersuchung vorgesehen. Weitere Untersuchungen wie z.B. die Nackenfaltenmessung sind optional.
  • Nicht vergessen: Mutterschaftsgeld und Elterngeld beantragen.

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Schwangerschaftskalender

  • Ab dem Tag, an dem normalerweise die Periode beginnt, zeigt ein Schwangerschaftstest erstmals ein positives Ergebnis an.
  • Jetzt heißt es: kein Alkohol und keine Zigaretten mehr. Rohes Fleisch, rohen Fisch und rohe Eier solltest du auch unbedingt vermeiden.
  • Außerdem solltest du darauf achten, täglich nicht mehr als 200mg Koffein zu dir zu nehmen. Das entspricht etwas zwei Tassen Filterkaffee.
  • Ebenfalls sollte man vor der Einnahme von Medikamenten mit einem Arzt sprechen.
  • Gerechnet wird vom ersten Tag der letzten Regel: Wenn du per Test feststellst, dass du schwanger bist, bist du dies also bereits seit vier Wochen.
  • In der 6. Schwangerschaftswoche sollte der erste Arztbesuch erfolgen.
  • Ab der 7. Woche ist der Herzschlag bereits im Ultraschall sichtbar.
  • Die erste Vorsorgeuntersuchung steht an.
  • Der Mutterpass wird angelegt und erste Laborbefunde eingetragen.
  • Ab der 9. Woche steht die erste große Ultraschalluntersuchung an: Hier wird überprüft, ob ein Embryo zu erkennen ist, ob die Größe zum errechneten Geburtstermin passt, das Herz schlägt und eventuell Mehrlinge zu erwarten sind.
  • In der Zeit entwickelt sich das Gehör des Babys.
  • Ab der 10. Woche sind weitere Untersuchungen möglich: Chorionzotten-Biopsie, Nackenfaltentransparenz.
  • Am Ende dieser Zeit wiegt das Baby rund 40g. Die Augen waren bis zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen und werden nun bis zum 6. Monat von den Lidern bedeckt.
  • Die üblichen Begleiterscheinungen wie Ãœbelkeit, Müdigkeit und häufiger Harndrang lassen nach.
  • Ab der 15. Woche können eine Amniozentese und ein Triple-Test durchgeführt werden.
  • Dem Baby wachsen nun Haare und Nägel.
  • Der Embyro wiegt jetzt circa 110g.
  • Solltest du berufstätig sein, ist es von Vorteil, den Arbeitgeber frühzeitig über deine Schwangerschaft zu informieren.
  • Dein Bauch fängt an zu wachsen.
  • Ab der 18. Woche kann die zweite große Ultraschalluntersuchung vorgenommen werden. Bei dieser Untersuchung kann oft schon das Geschlecht festgestellt werden.
  • Eine Fruchtwasseruntersuchung zur Untersuchung auf Chromosomenschäden ist ebenfalls jetzt möglich.
  • In der Zeit entwickelt sich das Gehör des Babys.
  • Das Baby wiegt nun rund 250g und ist circa 15cm groß.
  • Die Gebärmutter befindet sich nun auf Höhe des Bauchnabels.
  • Einen Platz im Geburtsvorbereitungskurs solltest du jetzt buchen.
  • Nachdem das Kind hören kann, kann es nun auch fühlen, etwa wenn der Bauch berührt wird.
  • Dein Baby empfindet deine Bewegungen als beruhigend. Wenn du schläfst, ist dein Kind hingegen wach.
  • Die Augen sind nun wieder geöffnet, weswegen dein Baby auch auf Lichtreize reagiert.
  • Dein Kind hat nun einen eigenen Schlafrhythmus entwickelt.
  • Die dritte große Ultraschalluntersuchung steht an. Hierbei wird der Blutstrom zwischen deinem Baby und dir kontrolliert und die Entwicklung der Organe wird überprüft.
  • Im Falle einer Frühgeburt hätte das Baby nun gute Chancen zu überleben.
  • Dein Kind legt nun kräftig an Gewicht und Größe zu: bis zu 2,5 kg und 46 cm Größe sind normal.
  • Dem Arbeitgeber sollte spätestens jetzt ein Attest über die Schwangerschaft vorgelegt werden.
  • Eine Geburtsterminbescheinigung und eine Lohn- und Gehaltsbescheinigung musst du eine Woche vor der Mutterschutzzeit bei deiner Krankenkasse einreichen – nicht früher.
  • Ab der 35. Schwangerschaftswoche beginnt der Mutterschutz, sprich die Zeit in der nicht gearbeitet werden muss bzw. darf. Dieser gilt insgesamt 14 Wochen: sechs Wochen vor der Geburt und acht danach.
  • Ab jetzt sollte feststehen, wie und wo das Kind zur Welt kommen soll – wie wäre es mit einer Kreißsaal-Besichtigung?
  • Durch die Senkwehen rutscht der Bauch wieder etwas hinunter.
  • Zu den Senkwehen können sich Vorwehen bemerkbar machen, hier hilft ein warmes Bad.
  • Dein Kind kann nun jeden Tag das Licht der Welt erblicken.

Lexikon für die Schwangerschaft

Bei einer Amniozentese, oder auch Fruchtwasseruntersuchung, entnimmt man mit einer Hohlnadel durch die Bauchdecke etwas Fruchtwasser, in dem sich auch Zellen des Babys befinden. Die Untersuchung dient der Frühdiagnostik eventueller Erbkrankheiten.
Quelle: Wikipedia
Bei einer Chorionzottenbiopsie wird mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke eine Gewebeprobe der Plazenta entnommen. Später im Labor kann das Erbgut des Babys auf eventuelle Krankheiten untersucht werden. Die Untersuchung ist bereits ab der elften Schwangerschaftswoche möglich.
Quelle: Wikipedia
Das Elterngeld ist dazu da, um fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn du dein Kind nach der Geburt selbst betreust. Das Elterngeld ist einkommensabhängig und beträgt 65 - 100% deines Einkommens. Weitere Infos findest du auf unserer Seite zum Thema Elterngeld beantragen.
Unter Mutterschutz versteht man eine Reihe an Gesetzen und Regelungen, die berufstätige Mütter und ihre Kinder vor und nach der Geburt schützen sollen. Hierzu gehören Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz, Einkommenssicherung und auch finanzielle Unterstützung. Auf unserer Mutterschutz Ratgeberseite findest du alles Wissenswerte zu dem Thema.
Sobald deine Schwangerschaft ärztlich festgestellt wurde, erhältst du deinen Mutterpass, in dem alle Vorsorgeuntersuchungen genau dokumentiert werden. Darin stehen auch andere wichtige gesundheitliche Informationen, wie zum Beispiel deine Blutgruppe und der voraussichtliche Geburtstermin.
Quelle: Wikipedia
Zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche sammelt sich bei dem Baby im Mutterleib Flüssigkeit im Nackenbereich. Das ist völlig normal und dienst zur Entwicklung der Nieren. Anhand der Transparenz, die durch die Flüssigkeitsansammlung im Nacken des Babys entsteht, können Ärzt:innen erkennen, ob die Möglichkeit einer Erbstörung besteht.
Quelle: Wikipedia
Die Senkwehen sind dazu da, um deinen Geburtskanal auf die bevorstehende Entbindung vorzubereiten. Hierbei sinkt der Kopf deines Babys tiefer ins Becken. Senkwehen treten vier bis sechs Wochen vor der Geburt auf. Du erkennst den Unterschied zwischen Senkwehen und Geburtswehen daran, dass Senkwehen schmerzfrei verlaufen.
Quelle: eltern.de
Beim Triple-Test wird der Mutter Blut entnommen um die Konzentration von drei bestimmten Hormonen zu überprüfen. Mithilfe der Laborwerte, kann eine Risikoeinschätzung für mögliche Abweichungen im Erbgut des Kindes, die auf genetische Krankheiten hinweisen, gegeben werden. Der Test kann zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Quelle: Wikipedia

Behördengänge vor der Geburt

  • Frühzeitig solltest du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Dein Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen beginnt nämlich mit dem positiven Test. Hierzu gehört Kündigungs-, aber auch Einkommensschutz.
  • In der 34. Schwangerschaftswoche musst du eine Geburtsterminbescheinigung und eine aktuelle Gehaltsbescheinigung bei deiner Krankenkasse abgeben. Mit diesen Informationen wird das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes berechnet.

Behördengänge nach der Geburt

  • Sobald dein Kind geboren ist, müssen du es mit einer Geburtsbescheinigung des Krankenhauses beim Standesamt anmelden.
  • Um Steuervorteile zu geniessen, solltest du jetzt auch dein Baby auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen - dazu suchst du einfach deine Stadtverwaltung auf.
  • Elterngeld hingegen kannst du mit dem Tag der Geburt beantragen, es wird jedoch auch rückwirkend bis maximal drei Monate gewährt. Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt und beziffert sich auf 67 Prozent des Nettogehalts des Antragstellers.

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