Willkommen bei der Apothekensuche bei meinestadt.de. Hier findest du alle Apotheken in Laugna mit Name, Adresse & Kontaktdaten, sortiert nach Entfernung zum Stadtmittelpunkt. Finde hier außerdem Wissenswertes zu Zuzahlungsregelungen und Rezepten.
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Ob Medikamente oder Krankenhausaufenthalt: als gesetzlich Versicherte:r musst du in der Regel aus eigener Tasche draufzahlen. Beim Kauf von Arzneimitteln sind 10 % des Kaufpreises fällig, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €.
Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Es gibt jedoch weitere Ausnahmen.
Um Versicherte zu entlasten gibt es Höchstgrenzen, bis zu denen Zuzahlungen rechtmäßig sind. Diese Grenzen dürfen nicht überstiegen werden.
Die Zuzahlungsgrenzen sind bundesweit geregelt:
Berechne zunächst deine eigene Belastungsgrenze. Dabei hilft dir der Zuzahlungsgrechner. Sobald die Grenze erreicht ist, kannst du bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Schicke dabei deine Einkommensnachweise mit, damit die Krankenkasse deinen Fall prüfen kann. Wird deine Befreiung genehmigt, erhältst du eine entsprechende Bescheinigung. Beachte, dass diese Befreiung immer nur für das laufende Jahr gilt. Unser Tipp: Bewahre alle Belege deiner Medikamentenkäufe gut auf.
Für manche Medikamente müssen Versicherte nie draufzahlen. Welche Medikamente das genau sind, veröffentlicht der Verband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) regelmäßig in einer Liste. Hier findest du die Übersicht zuzahlungsbefreiter Medikamente.
In Deutschland werden rote, blaue, grüne und gelbe Rezepte verwendet. Welches Rezept wann genutzt wird, wie hoch deine Kosten sind und wie lange es gültig ist haben wir für dich hier im Überblick:
Rezeptfarbe | rot/ rosafarben | blau | grün | gelb |
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Verwendung
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Dieses “Kassenrezept” bekommen gesetzliche Versicherte.
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Das “Privatrezept” wird an privat Versicherte ausgegeben.
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Wird ausgestellt, wenn Ärzte oder Ärztinnen ihren Patient:innen ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfehlen möchten.
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Wird verwendet bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
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Kosten für den:die Versicherte:n
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in Höhe der üblichen Zuzahlung
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in voller Höhe (kann später von der Krankenkasse erstattet werden)
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in voller Höhe
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in Höhe der üblichen Zuzahlung
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Gültigkeit
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28 Tage
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3 Monate
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unbegrenzt
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7 Tage
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