Ganz egal ob es sich um kleinere Reparaturen im Haushalt oder um eine Kernsanierung handelt, egal ob du Maler, Maurer oder Fliesenleger suchst: Informiere dich hier, welche Ansprechpartner in deiner Nähe welche Arbeiten anbieten.
Ganz egal ob es sich um kleinere Reparaturen im Haushalt oder um eine Kernsanierung handelt, egal ob du Maler, Maurer oder Fliesenleger suchst: Informiere dich hier, welche Ansprechpartner in deiner Nähe welche Arbeiten anbieten.
Jeden Tag suchen hunderte private Auftraggeber nach Handwerkern, die einen Auftrag professionell und zuverlässig durchführen. In Zusammenarbeit mit MyHammer bietet meinestadt.de Handwerksbetrieben daher die Möglichkeit zum Ausbau ihres Kundenstammes.
Handwerker profitieren von privaten Ausschreibungen durch Kunden, die ihre Aufträge eigenständig online stellen. Mitgliedsfirmen können sich dann direkt mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, ihre Arbeit anbieten und einen Preis vorschlagen.
Wer Handwerker in Deutschland beschäftigt, kann sich über Steuervorteile freuen. Außerdem kannst du auch sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. Welche Arbeiten dafür infrage kommen und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.
Du kannst insgesamt 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Arbeitskosten absetzen. Eine Einzelperson kann bis zu 1.200 Euro von der Steuer absetzen. Entsprechend können Ehepaare bis zu 2.400 Euro steuerlich geltend machen.
Achtung! Bar gezahlte Handwerksleistungen sind von Steuervorteilen ausgeschlossen. Vereinbare daher im Voraus eine bargeldlose Zahlung durch Überweisung und lass dir eine vollständige Rechnung ausstellen. Mit einem Kontoauszug oder einer Bankbescheinigung, aus der der gezahlte Betrag hervorgeht, bist du auf der sicheren Seite.
Von der Steuer absetzbar sind nur die Lohn- bzw. Arbeitskosten. Sonstige Ausgaben wie z. B. Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Lass dir diese Kosten in der Rechnung also in jedem Fall gesondert aufstellen.
Den Steuervorteil können nur Privatpersonen in Anspruch nehmen. Unternehmen und Personengruppen bietet sich allerdings die Alternative, Handwerkerleistungen als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Steuerlich begünstigt werden nur auf dem Grundstück oder – je nach Art der Dienstleistung – innerhalb der Immobilie verrichtete Leistungen. Arbeiten, die z. B. in einer Werkstatt oder einem externen Betrieb verrichtet werden, können nicht abgesetzt werden.