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Polizei in Stockach

Du möchtest eine Anzeige erstatten, eine Vermisstenanzeige aufgeben oder eine Versammlung anmelden? Hier findest du die Standorte von Polizeidienststellen. Außerdem gibt es Informationen zu den Themen Notruf abgeben und Polizei kontaktieren.

Keine Dienststelle in deinem Ort?

Im Regelfall gibt es in jedem Kreis oder in jeder kreisfreien Stadt eine Kreispolizeibehörde, die vor Ort für die Bürger da ist.

Polizeidienststellen in Stockach oder Umgebung

Wann muss man die Polizei kontaktieren?

  • Im Fall von körperlicher Gewalt und Missbrauch sowie Freiheitsberaubung
  • Bei häuslicher Gewalt
  • Bei Drogenmissbrauch oder dem illegalen Verbreiten von Rauschmitteln
  • Im Fall von Diebstahl und Hehlerei
  • Bei Einbruch, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung
  • Bei geplanten Anschlägen oder Gefahrenlagen (Amoklauf, geplante Selbsttötung etc.)
  • Wenn Personen in sonstige Straftaten verwickelt sind oder diese beobachten konnten bzw. davon Kenntnis haben

Was sollte man bei einem Notruf beachten?

In Notfällen ist die Polizei rund um die Uhr unter der Rufnummer 110 zu erreichen. Bewahre Ruhe. Man wird dir so schnell wie möglich helfen. Beschreibe bitte WAS, WANN, WO passiert ist und WER beteiligt war. Wenn es Zeugen gibt, nenne diese ebenfalls. Versuche möglichst genaue Angaben zu machen, vor allem bezüglich Zeit und Ort sowie Tathergang. Schildere auch einen möglichen Tatverdacht. Warte auf weitere Anweisungen.

Wahrheitsgemäße Angaben bei Anzeigen und Aussagen
Wenn du eine Anzeige erstattest oder Aussagen zu einem laufendem Strafverfahren machst, bist du zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Wer eine Straftat vortäuscht (§ 145d StGB), eine geplante Straftat nicht anzeigt (§ 138 StGB) oder wissentlich falsch verdächtigt (§ 164 StGB), macht sich strafbar.

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