1. Wenn die erste Mahnung ins Haus flattert
Die erste Zahlungsaufforderung erfolgt schriftlich per Post, darauf sollten Sie unbedingt reagieren. Prüfen Sie, ob der Betrag gerechtfertigt ist und die Höhe stimmt – wenn nicht ist umgehend schriftlich Widerspruch einzulegen. Falls der Betrag korrekt ist und nicht bezahlt werden kann, sollten Sie das Gespräch mit dem Gläubiger nicht scheuen. Auf keinen Fall aber sollte an anderer Stelle ein teurerer Kredit aufgenommen werden, um diese Rechnung bezahlen zu können. Wenn Sie die vereinbarten Zahlungstermine nicht einhalten, kann der Gläubiger Verzugszinsen verlangen.